48. Jahrestagung 2026

Tracing Patterns – Sprachlichen Mustern auf der Spur

24.–27. Februar 2026
Universität Trier

Foto: Dennis G. Jarvis, CC-by-SA-2.0

Vergangene Jahrestagungen

AG-Richtlinien für Jahrestagungen

Richtlinien für die Einrichtung und Durchführung von Arbeitsgruppen im Rahmen von Jahrestagungen der DGfS

1. Direkt nach der Jahrestagung

Direkt nach der Jahrestagung schickt der Sekretär eine Kurzinformation an alle Mitglieder. Bekanntgegeben werden Ort und Thema der nächsten Jahrestagung sowie die Namen und Adressen der Mitglieder von Vorstand, Beirat und Programmausschuss.

2. Anträge auf Koordination einer AG

Anträge auf Koordination einer AG sind beim federführenden Mitglied des Programmausschusses einzureichen.
Abgabetermin: 15. April

3. Bekanntgabe der angenommenen AGs

Nach der Beschlussfassung von Vorstand, Beirat und dem federführenden Mitglied im Programmausschuss erfolgt die Bekanntgabe der angenommenen AGs in der  Juni-Ausgabe der Mitteilungen der DGfS.
Redaktionsschluss der Mitteilungen: 15. Mai

4. Erarbeitung des AG-Programms

Die Koordinator:innen erarbeiten ein Programm ihrer AG und legen dem Programmausschuss eine vollständige Zusammenstellung der Vortragsthemen und der Referent:innen vor. Die Zusammenstellung umfasst auch eine Zeitplanung (siehe Punkt 2.2).
Abgabetermin: 30. September

5. Prüfung der Durchführbarkeit des Tagungsprogramms

Vorstand, Beirat und das federführende Mitglied des Programmausschusses prüfen die Durchführbarkeit des Tagungsprogramms.
Sitzung: im Laufe des Oktobers

6. Bekanntgabe der Liste der Einzelvorträge

Bekanntgabe der Liste der Einzelvorträge in einem Mitgliederbrief Mitte Dezember.
Redaktionsschluss der Mitteilungen: 15. November

7. Weiterleitung der Abstracts

Die Koordinator:innen leiten die Abstracts der Vorträge zur Veröffentlichung auf der Webseite der Tagung sowie in der Tagungsbroschüre an das örtliche Organisationskomitee weiter.
Abgabetermin: 15. Dezember

Anzahl und Formate der Arbeitsgruppen

Eine Jahrestagung hat zwischen 12 und 18 Arbeitsgruppen, die in maximal 12 parallelen Sitzungen stattfinden. Arbeitsgruppen können als Lang-AGs oder Kurz-AGs durchgeführt werden. Für Kurz-AGs stehen 5 Stunden, für Lang-AGs 10 Stunden Zeit zur Verfügung. Für Vorträge (inkl. Diskussion) stehen einstündige oder halbstündige Slots zur Verfügung.

Angaben zum AG-Typ

AG-Vorschläge müssen eine Angabe enthalten, welche Art von AG beantragt wird (eine der drei Optionen: „nur als Kurz-AG“, „nur als Lang-AG“, „sowohl als auch möglich“).

Anzahl der Vorträge pro Person

Jede Person darf maximal einen Vortrag selbst halten und muss in der entsprechenden AG verbleiben. Es ist jedoch Ko-Autorenschaft bei weiteren Vorträgen in derselben oder in anderen AGs möglich, die von anderen Personen gehalten werden.

Gestaltung des Zeitplans

Der Zeitplan innerhalb der AGs muss so gestaltet werden, dass Zuhörer:innen ein stündlicher bzw. halbstündlicher Wechsel zwischen verschiedenen AGs möglich ist.

Benennung von Ersatzsprecher:innen

Jede AG soll zwei oder drei alternates (Ersatzsprecher:innen) benennen und diese mit Vortragstitel in das AG-Programm aufnehmen. Diese Sprecher:innen werden schon in der Phase der ersten Benachrichtigung der ausgewählten AG-Teilnehmer:innen durch die Koordinator:innen als Ersatzsprecher:innen angeschrieben und verpflichten sich, auch kurzfristig einzuspringen für Sprecher:innen, die absagen.

Verschiebungen von Vorträgen sind im Interesse der Tagungsteilnehmer:innen nicht möglich. Die Terminwünsche der Referent:innen müssen daher von den AG-Organisator:innen früh genug eingeholt werden. Vorträge per Videoschaltung (Skype, Facetime etc.) sind nicht erwünscht.

Keine Parallelität zu Plenumsveranstaltungen

AGs laufen nicht parallel zu Plenumsveranstaltungen und zur Mitgliederversammlung.

Workshops und Postersessions

Werden zusätzliche Workshops und Postersessions angeboten, so dürfen sie sich nicht mit der Arbeit der AGs und dem restlichen Tagungsprogramm überschneiden. Sofern solche Workshops und Postersessions als Teil der Tagung gelten und entsprechend in den Mitteilungen der DGfS angekündigt werden sollen, bedürfen sie der Zustimmung des Vorstands.

AG-Themen und Schwerpunktthema

Etwa die Hälfte der AG-Themen soll im Bereich des Schwerpunktthemas der Tagung liegen. Darüber hinaus wird angestrebt, alle zentralen Bereiche linguistischer Forschung zu berücksichtigen.

Einreichung von Anträgen

Anträge auf Koordination von Arbeitsgruppen müssen bis zum 15. April beim federführenden Mitglied des Programmausschusses per E-Mail eingereicht werden. Mindestens eine(r) der KoordinatorInnen sollte Mitglied der DGfS sein. Zu spät eintreffende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Abgabetermin: 15. April

Koordination der Arbeitsgruppen

Jede AG muss von mindestens zwei Personen organisiert sein. Mitglieder von Vorstand, Beirat und Programmausschuss sind als KoordinatorInnen von AGs ausgeschlossen. Niemand soll bei zwei aufeinanderfolgenden Jahrestagungen eine AG koordinieren. Niemand darf an der Koordination von mehreren AGs beteiligt sein.

Keine parallelen Auftritte

KoordinatorInnen einer Arbeitsgruppe dürfen nicht in parallel laufenden Arbeitsgruppen als ReferentInnen auftreten, um die Kohäsion der (eigenen) Arbeitsgruppe nicht zu gefährden.

Formale Anforderungen

Der Umfang des Antrags darf eine Seite nicht überschreiten – DIN A4-Format, Schrift 12 Punkt, 1,5 zeilig. Einreichung per E-Mail. Einzureichen ist eine Word- oder Latex-Datei, sowie eine PDF-Datei. Die Einreichungen erfolgen in einer anonymisierten und einer nicht anonymisierten Form.

Muster für den vollen (nicht anonymen) Antrag

Das Muster für den vollen (nicht anonymen) Antrag sieht so aus (zwischen jedem Punkt zwei Leerzeilen, das Thema fett):

Name und Universität der Antragsteller*innen

Thema der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe

inhaltliche Beschreibung

eventuelle Literaturangaben (nicht mehr als drei, nach dem Muster der bibliographischen Angaben in der Zeitschrift für Sprachwissenschaft)

Inhaltliche Beschreibung

Die inhaltliche Beschreibung sollte folgende Punkte enthalten:

  • kurze Darstellung der inhaltlichen Ziele und des Forschungshintergrunds
  • Angabe zu möglichen Themenbereichen
  • angesprochener Interessentenkreis; aber keine Liste schon angefragter ReferentInnen
Beschlussfassung

Auf der Frühjahrssitzung beschließen Vorstand, Beirat und das federführende Mitglied im Programmausschuss über die Annahme bzw. Ablehnung von Anträgen auf Einrichtung einer AG. Den AntragstellerInnen wird mitgeteilt, ob ihre AG angenommen wurde. Die Beschlüsse werden in der Juni-Ausgabe der Mitteilungen der DGfS veröffentlicht. Begründungen werden (auch auf Nachfrage) nicht gegeben.

Sammeln von Anmeldungen

Sobald ihr Vorschlag angenommen wurde, sammeln die KoordinatorInnen Anmeldungen von Interessierten. Die AG wird national oder international ausgeschrieben. Es dürfen maximal zwei ReferentInnen vorweg genannt werden.

Erarbeitung eines vorläufigen Programms

Die KoordinatorInnen erarbeiten ein vorläufiges Programm ihrer AG und legen dem federführenden Mitglied im Programmausschuss eine Zusammenstellung der Vortragsthemen und der ReferentInnen vor.

Abgabetermin beim federführenden Mitglied des Programmausschusses: 15. September

Erstellung eines endgültigen Programms mit Zeitplan

Die KoordinatorInnen erarbeiten ein Programm ihrer AG mit konkretem Zeitplan. Sie erfragen und berücksichtigen nach Möglichkeit spezifische Zeitwünsche ihrer ReferentInnen. Der Zeitplan muss so gestaltet werden, dass BesucherInnen der Jahrestagung ein stündlicher Wechsel zwischen verschiedenen AGs möglich ist.

Anforderung und Weiterleitung der Abstracts

Die KoordinatorInnen fordern die ReferentInnen auf, ein Abstract von höchstens einer Seite Länge einzureichen. Abstracts und Zeitplan werden von den KoordinatorInnen zur Veröffentlichung in der Tagungsbroschüre als elektronische Datei an das örtliche Organisationskomitee weitergeleitet.

Abgabetermin beim örtlichen Organisationskomitee: 15. Dezember

Keine Änderungen nach Redaktionsschluss

Nach Redaktionsschluss der Tagungsbroschüre können keine Veränderungen mehr vorgenommen werden.

Hinweis auf Publikationen

KoordinatorInnen sind verpflichtet, das Erscheinen einer Publikation auf der Basis ihrer AG dem Redakteur der Mitteilungen der DGfS anzuzeigen.

Zusammensetzung des Programmausschusses

Drei Mitglieder des Programmausschusses werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Federführung soll das mit den meisten Stimmen gewählte Mitglied übernehmen.
Ein weiteres Mitglied wird von der veranstaltenden Hochschule bestimmt und kooptiert.

Aufgaben des Programmausschusses

Der Programmausschuss erarbeitet Vorschläge für die Gestaltung der Plenumsveranstaltungen
und verständigt sich über eine Vorauswahl der Anträge auf Koordination einer AG.

Beschluss über das Tagungsprogramm

In einer gemeinsamen Sitzung diskutieren und beschließen Vorstand, Beirat und
das federführende Mitglied des Programmausschusses das endgültige Tagungsprogramm.

Benachrichtigung der KoordinatorInnen

Die KoordinatorInnen der AGs werden von dieser Entscheidung benachrichtigt.
Genehmigungen und andere Vorschläge (z. B. Zusammenlegung von AGs) werden vom federführenden Mitglied
des Programmausschusses weitergeleitet. Ablehnungen werden durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden der DGfS
den KoordinatorInnen mitgeteilt; Begründungen werden nicht gegeben.

Weiterleitung an die Redaktion

Das federführende Mitglied des Programmausschusses leitet die Zusammenstellung der angenommenen AGs
sowie die Liste derjenigen Vorschläge, die nicht berücksichtigt werden konnten,
als elektronische Datei an die Redaktion der Mitteilungen der DGfS weiter.

Bericht auf der Herbstsitzung

Das federführende Mitglied des Programmausschusses informiert auf der Herbstsitzung von Vorstand und Beirat
über den weiteren Fortgang der Vorbereitungen und legt ein vorläufiges Programm der einzelnen AGs
(Themen, ReferentInnen) vor. Vorstand und Beirat prüfen die Durchführbarkeit des Programms.

Hinweis zu früheren Beschlüssen

Diese Richtlinien wurden in einer früheren Fassung auf der Vorstandssitzung am 25.2.1997 in Düsseldorf festgelegt
und auf der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Beirat am 26.4.1997 in Marburg beschlossen.
Änderungen wurden auf gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Beirat am 4.11.2000 in München und am 25.10.2008 in Marburg beschlossen.
Weitere Änderungen wurden auf der Sitzung von Vorstand und Beirat am 2.10.2015 in Braunschweig sowie am 17.5.2019 in Frankfurt am Main beschlossen.